Schienennetz Benutzungsbedingungen /
Nutzungsbedingungen für
Serviceeinrichtungen
Die Dampfbahn Fränkische Schweiz (DFS) veröffentlicht an dieser Stelle die, für die Schieneninfrastruktur der Museumsbahn Ebermannstadt (NEBM) – Behringersmühle (NBEM) geltendenden Schienennetz-Benutzungsbedingungen (SNB) und für die Serviceeinrichtungen die geltenden Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS) sowie die Liste der Entgelte.
Stellungnahmeverfahren Schienennetz-Benutzungsbedingungen (SNB) und Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS)
Die Dampfbahn Fränkische Schweiz e. V. veröffntlicht gem. § 4 Abs. 1 der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung (EIBV) zum 13.12.2013 ihre Schienennetz-Benutzungsbedingungen (SNB) sowie Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS) – Stand 12.12.2013 – zur Stellungnahme.
Zugangsberechtigte Eisenbahnverkehrsunternehmen können innerhalb eines Monats ab Veröffentlichung Stellung zu den SNB nehmen. Stellungnahmen müssen schriftlich abgegeben werden.
Anschrift:
Dampfbahn Fränkische Schweiz e. V.
Postfach 1101
91316 Ebermannstadt, Deutschland
Schienennetz Benutzungsbedingungen (SNB)
SNB – allgemeiner Teil
SNB – besonderer Teil
Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS)
NBS – allgemeiner Teil
NBS – besonderer Teil
Hinweis: Die NBS – allgemeiner Teil der DFS entsprechen der VDV-Empfehlung “Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen – Allgemeiner Teil (NBS-AT)” vom 10. Mai 2010.