SNB – NBS

Schienennetz Benutzungsbedingungen /
Nutzungsbedingungen für
Serviceeinrichtungen

Die Dampfbahn Fränkische Schweiz (DFS) veröffentlicht an dieser Stelle die, für die Schieneninfrastruktur der Museumsbahn Ebermannstadt (NEBM) – Behringersmühle (NBEM) geltendenden Schienennetz-Benutzungsbedingungen (SNB) und für die Serviceeinrichtungen die geltenden Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS) sowie die Liste der Entgelte.

Stellungnahmeverfahren Schienennetz-Benutzungsbedingungen (SNB) und Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS)

Die Dampfbahn Fränkische Schweiz e. V. veröffntlicht gem. § 4 Abs. 1 der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung (EIBV) zum 13.12.2013 ihre Schienennetz-Benutzungsbedingungen (SNB) sowie Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS) – Stand 12.12.2013 – zur Stellungnahme.

Zugangsberechtigte Eisenbahnverkehrsunternehmen können innerhalb eines Monats ab Veröffentlichung Stellung zu den SNB nehmen. Stellungnahmen müssen schriftlich abgegeben werden.
Anschrift:
Dampfbahn Fränkische Schweiz e. V.
Postfach 1101
91316 Ebermannstadt, Deutschland

 

Schienennetz Benutzungsbedingungen (SNB)

SNB – allgemeiner Teil
SNB – besonderer Teil

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS)

NBS – allgemeiner Teil
NBS – besonderer Teil

Hinweis: Die NBS – allgemeiner Teil der DFS entsprechen der VDV-Empfehlung “Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen – Allgemeiner Teil (NBS-AT)” vom 10. Mai 2010.

Liste der Entgelte für die Nutzung der Infrastruktur und der Serviceeinrichtungen der DFS

Entgelte der Infrastrukturnutzung der DFS